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   BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95   

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https://dejure.org/1995,4997
BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95 (https://dejure.org/1995,4997)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1995 - VI R 41/95 (https://dejure.org/1995,4997)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1995 - VI R 41/95 (https://dejure.org/1995,4997)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95
    Es hat auf die Beschwerde des Klägers die Revision unter Hinweis auf die zwischenzeitlich geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten (Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) zugelassen.

    Der Senat hat jedoch in dem nach Erlaß der Vorentscheidung veröffentlichten Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 seine Rechtsprechung zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten geändert.

    Nichtverheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Schulausbildung weiterhin -- wenn auch gegen Kostenbeteiligung -- ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, 183, unter Nr. 6 der Entscheidungsgründe; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501, 502; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. März 1995 IV B 6 -- S 2352 -- 8/95, BStBl I 1995, 168).

    Das FG wird im zweiten Rechtsgang die Tatsachen festzustellen haben, die unter Berücksichtigung der in dem Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 aufgestellten Grundsätze für die Annahme einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung bei einem Ledigen entscheidungserheblich sind.

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 34/94

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95
    Nichtverheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Schulausbildung weiterhin -- wenn auch gegen Kostenbeteiligung -- ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, 183, unter Nr. 6 der Entscheidungsgründe; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501, 502; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. März 1995 IV B 6 -- S 2352 -- 8/95, BStBl I 1995, 168).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Auch der nur befristet Nutzungsberechtigte kann nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122 m.w.N.; einschränkend Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079: Befristung ist (nur) dann von Bedeutung, wenn diese als Eingriff in die Dispositionsbefugnis des begünstigen Nutzungsberechtigten anzusehen ist).

    Dementsprechend hat der BFH für den Fall, dass das Mietverhältnis vom nießbrauchsberechtigten Kind - vertreten durch seine Eltern - mit einem fremden Dritten begründet wurde, eine der vorliegend streitbefangenen vergleichbare Gestaltung trotz des Unterhaltscharakters des Nießbrauchs nicht als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO angesehen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

    Auch demjenigen können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugerechnet werden, der ein schuldrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Urteile vom 26. April 2006 IX R 22/04, BFH/NV 2006, 2046, und vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97

    Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

    Zu Recht geht das FG zunächst davon aus, dass auch die zeitlich begrenzte Überlassung einer Wohnung von den Eltern an ihre Kinder zur Nutzung mit steuerrechtlicher Wirkung möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, zur schuldrechtlichen Verpflichtung; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, zur zeitlich begrenzten Einräumung eines Nießbrauchsrechts; vgl. ferner Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914 Tz. 7).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.10.1999 - III 1004/98

    Eigener Hausstand bei Nießbrauchsrecht zugunsten Dritter

    Ein eigener Hausstand erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass er aus eigenem Recht (z.B. Eigentum, eigener Mietvertrag) genutzt wird, wobei auch ein gemeinsames bzw. abgeleitetes Recht ausreichen kann (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1994 VI R 62/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 180; vom 05. Oktober 1994 VI R 34/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 501 und vom 22. September 1995 VI R 41/95, BFH/NV 1996, 122).
  • FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94

    Doppelte Haushaltsführung; Ledig; Verpflegungsmehraufwand; Eigener Hausstand -

    Nicht verheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteil vom 22.09.1995 VI R 41/95 BFH/NV 1996, 122 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 431/90

    Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für die

    Davon abgesehen fehlt auch der Nachweis, daß der Kläger nach seiner dauernden Trennung und Scheidung von seiner zweiten Ehefrau (...) die Wohnung in A. (weiterhin) aus eigenem Recht (z.B. Eigentum, eigener Mietvertrag) genutzt (vgl. Urteile des BFH vom 19. Januar 1996 VI R 68/95, BFH/NV 1996, 403, und vom 22. September 1995 VI R 41/95, BFH/NV 1996, 122) und so einen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG unterhalten hat.
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